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Zusatzvorlage zum Entlastungsprogramm 2014

29.10.2015

Der Regierungsrat hat die Vorlage « Aktualisierter Stand Entlastungsprogramm 2014» zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Darin wird der aktuelle Stand nach der Beratung durch den Kantonsrat nach der 1. Lesung aufgezeigt. Das Entlastungsziel ist noch nicht ganz erreicht. Es bedarf der Kompensation der anfallenden Gemeindeentlastungen zugunsten des Kantonshaushaltes, wenn die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Schaffhausen nicht noch zusätzlich belastet werden sollen.

Strukturelles Defizit des Kantonshaushaltes von jährlich 40 Mio. Franken

Nach der Kantonsverfassung muss der Staatshaushalt mittelfristig ausgeglichen sein. Seit 2010 schloss die Staatsrechnung regelmässig mit Aufwandüberschüssen ab. Dieser kumulierte Aufwandüberschuss beträgt bis 2016 117 Mio. Franken. Die Schulden betragen aktuell über 140 Mio. Franken. Das strukturelle Defizit beläuft sich mittlerweile auf jährlich 40 Mio. Franken. Um die verfassungsmässige Vorgabe einzuhalten, ist der Staatshaushalt dringend zu sanieren.

Entlastungsprogramm 2014 (EP2014)

Regierungsrat legte denn auch im September 2014 das Entlastungsprogramm 2014 (EP2014) vor. Es sieht 122 Entlastungsmassnahmen für Kanton und Gemeinden im Umfang von insgesamt 40.7 Mio. Franken bis 2017 respektive eine Wirkung von 49.1 Mio. Franken ab 2018 vor. Es war beabsichtigt, die Entlastungswirkung bei den Gemeinden in der Höhe von 9.9 Mio. Franken 2017, respektive 13.9 Mio. Franken 2018 durch einen Steuerfussabtausch im Umfang von 9.2 Mio. Franken dem Kantonshaushalt zu Gute kommen zu lassen. Im Rahmen der Entlastungsmassnahmen im Volksschulbereich wäre der Kantonshaushalt mit der neuen Finanzierung um weitere 2.7 Mio. Franken entlastet worden. Damit wären ab 2018 die Gemeinden insgesamt um 2 Mio. Franken entlastet worden. Der Kantonshalt hätte nachhaltig um mindestens 40 Mio. Franken jährlich entlastet werden können.

Aktueller Stand: Das Entlastungsziel wurde (noch) nicht vollständig erreicht

Erfreulich ist die Tatsache, dass Kanton und Gemeinden zusammen gemäss aktuellem Stand dem anvisierten Ziel sehr nahe kommen, allerdings zeitlich um ein Jahr verzögert. Die lang andauernden Beratungen haben zur Folge, dass diverse Entlastungsmassnahmen im Kompetenzbereich des Kantonsrates nicht bereits 2016, sondern erst ab 2017 wirken können. Die Auswirkungen von EP2014 für Kanton und Gemeinden betragen 2017 32.7 Mio. Franken, 2018 36.9 Mio. Franken und im Jahr 2019 44.1 Mio. Franken. Davon sollen 23.4 Prozent oder 10.3 Mio. Franken über zusätzliche Steuereinnahmen bei Kanton und Gemeinden durch Anpassung der Steuergesetzgebung realisiert werden.

Weniger erfreulich ist jedoch, dass insbesondere aufgrund der vom Kantonsrat in der 1. Lesung abgelehnten Massnahme des Steuerfussabtausches zwischen Kanton und Gemeinden das Ziel einer Entlastung des Kantonshaushaltes von 40 Mio. Franken deutlich verfehlt wird. Gemäss aktuellem Stand fallen 2017 beim Kanton 25.4 Mio. Franken an, die Gemeinden würden mit 7.3 Mio. Franken entlastet. 2018 sind es beim Kanton 28.1 Mio. Franken, bei den Gemeinden wären es 8.8 Mio. Franken. 2019 schliesslich betragen die Entlastungen beim Kanton um 32.2 Mio. Franken, die Gemeinden hätten gar Entlastungswirkungen von 11.9 Mio. Franken.

Erneuter Antrag auf Massnahme Steuerfussabtausch

An der Absicht, EP2014 für die Gemeinden haushaltsneutral umzusetzen, hält der Regierungsrat fest. Um die dringend notwendige Entlastungswirkung des Kantonshaushaltes zu erreichen, ist es aber notwendig, die bei den Gemeinden anfallenden Entlastungen grösstmöglich in den Kantonshaushalt umzulenken. Andernfalls werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich belastet. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher erneut, es sei ein Steuerfussabtausch zwischen Gemeinden und Kanton zu beschliessen. Im Unterschied zur umstrittenen ursprünglichen Vorgabe, den Steuerfuss im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozentpunkte zu senken, sollen aber die Gemeinden entscheiden können, in welchem Umfang sie die anfallenden Entlastungen an ihre Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitergeben wollen. Vom Zielwert, Senkung des Steuerfusses um drei Prozentpunkte, können die Gemeinden in die eine oder andere Richtung abweichen. Der Abtausch bedingt, dass der Kanton seinen Steuerfuss um drei Prozentpunkte erhöht.

Trotz des Steuerfussabtausches würden den Gemeinden 2018 Entlastungen in der Grössenordnung von 2 Mio. verbleiben, 2019 würden diese weiter ansteigen.

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