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Vorlage für Zusammenschluss von Beringen und Guntmadingen

27.06.2012

Der Regierungsrat hat die Vorlage über den Zusammenschluss der Gemeinden Beringen und Guntmadingen auf den 1. Januar 2013 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 stimmten die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden jeweils mit grossen Mehrheiten zu.

Die zwei Gemeinden schliessen sich nach der vertraglichen Regelung zu einer Gemeinde mit dem Namen "Beringen" zusammen. Der Name "Guntmadingen" bleibt als Ortsbezeichnung erhalten. Sämtliche Rechte und Pflichten der Gemeinde Guntmadingen gehen auf Beringen über. Der Einwohnerrat Beringen wird für die Amtsperiode 2013-2016 um ein Mitglied aus Guntmadingen ergänzt. Das Dorfbild des Ortsteils Guntmadingen und der heutige Charakter als ländliche Wohngemeinde sollen erhalten bleiben. Der Zusammenschluss der beiden Gemeinden ist gemäss der Kantonsverfassung vom Kantonsrat zu genehmigen. Der Regierungsrat beantragt nun dem Kantonsrat, diesem Zusammenschluss zuzustimmen. Dabei geht der Regierungsrat zunächst davon aus, dass grundsätzlich der Wille der beteiligten Gemeinden zu achten ist. Der Zusammenschluss entspricht aber auch dem Ziel der Regierung, die Gemeindeebene durch die Förderung von Zusammenschlüssen von Gemeinden zu stärken. Bereits heute arbeiten die beiden Gemeinden in verschiedenen Bereichen erfolgreich zusammen. Durch den Zusammenschluss entfällt der Finanzausgleich für Guntmadingen. Damit hat Beringen Anspruch auf die befristete Weiterführung des entfallenden Ressourcenausgleichs für Guntmadingen. Massgebend für die Abgeltung ist der Durchschnitt der Jahre 2010 - 2012. Daraus resultiert eine Summe von knapp 153'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds, vorbehältlich des definitiven Ressourcenausgleichs für 2012. Ein sogenannter Entschuldungsbeitrag kann aufgrund der Finanzlage der Gemeinde Guntmadingen nicht ausgerichtet werden.
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