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Kritische Haltung zu Strukturreform in der beruflichen Vorsorge

22.02.2011

Der Regierungsrat äussert sich - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden - kritisch zur vorgeschlagenen Strukturreform in der beruflichen Vorsorge, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Die geplanten Änderungen verstärken die Aufsicht in der berufliche Vorsorge, indem die Zuständigkeiten entflochten werden und die Oberaufsicht beim Bund neu durch eine unabhängige Kommission wahrgenommen wird. Ausserdem werden die Aufgaben der verschiedenen Akteure in der 2. Säule präziser geregelt. Zusätzliche Governance-Bestimmungen führen zu erhöhter Transparenz bei der Verwaltung von Pensionskassen.

Die Regierung begrüsst eine kompetente Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge. Der vorgeschlagenen Oberaufsichtskommission würden jedoch Aufgaben zugewiesen, welche nicht stufengerecht sind, sondern eher in den Zuständigkeitsbereich der Direktaufsichtsbehörden gehörten. Diese sind jedoch grundsätzlich in der Lage, die Direktaufsicht verantwortungsvoll zu übernehmen, insbesondere auch deshalb, weil es mit der vorgeschriebenen Strukturreform in der Schweiz künftig nur noch rund zehn Direktaufsichtsbehörden geben dürfte. Zudem bemängelt der Regierungsrat die hohen Gebühren der Oberaufsichtskommission, welche auf die Vorsorgeeinrichtungen und schlussendlich auf die Versicherten abgewälzt werden müssten.
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