Neuigkeiten |

Kanton will sozialverträglichere Einkaufspraxis

11.04.2011

Das kantonale Baudepartement verschärft zusammen mit der Schaffhauser Polizei und den Spitälern Schaffhausen die Praxis bei öffentlichen Beschaffungen. Künftig werden nur noch Anbieter berücksichtigt, welche die Bestimmungen zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen einhalten. Sie haben dies im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Der Regierungsrat hat Ende Februar 2011 in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage von Kantonsrätin Martina Munz zur Beschaffung bzw. Herkunft von Pflastersteinen, Bettwäsche und Uniformen im Kanton Schaffhausen dargelegt, dass er grundsätzlich alle Bestrebungen zur Verbesserung der Lebensumstände und Produktionsbedingungen begrüsst. Gleichzeitig wies der Regierungsrat darauf hin, dass seine Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die internationalen und nationalen Regelwerke beschränkt seien. Der Regierungsrat setzte den Hebel deshalb bei der kantonalen Submissionsgesetzgebung an und beauftragte die Submissionskommission, welche aus Vertretern des Kantons und der Stadt Schaffhausen sowie dem Kantonalen Gewerbeverband und der Industrie- und Wirtschaftsvereinigung Schaffhausen besteht, mögliche Lösungen zu erarbeiten. Die Submissionskommission hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass die kantonalen Beschaffungsstellen bei öffentlichen Beschaffungen nur Anbieter berücksichtigen sollen, die gewährleisten, dass sie die Bestimmungen zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen einhalten. Konkret hat der Unternehmer im Rahmen einer Selbstdeklaration künftig folgende Fragen schriftlich zu beantworten: «1. Verpflichtet sich der Anbieter, die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen (sog. ILO-Kernübereinkommen; Verbot der Zwangsarbeit, Verbot der Kinderarbeit etc.) einzuhalten? 2. Erklärt sich der Anbieter bereit, auch seine Subunternehmer auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen der ILO-Kernübereinkommen zu verpflichten?» Nur wer diese beiden Fragen mit einem «Ja» beantwortet, ist zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Unabhängig von den länderspezifischen Regelungen kann damit bezüglich der im Ausland erbrachten Leistungen ein Mindeststandard der Arbeitsbedingungen weitestgehend sichergestellt werden. Auftragsvergaben, die unter Missachtung der elementarsten Arbeitsrechte ergehen, wie z.B. Einbau von Kinderhand gefertigten Pflastersteinen, sollen so möglichst vermieden werden. Damit will der Kanton in Wahrnehmung der gesellschaftlichen Vorbildfunktion für eine möglichst sozialverträgliche Einkaufspraxis sorgen. Regierungspräsident Reto Dubach ist sich bewusst, dass diese Regelung noch keine hundert prozentige Sicherheit verschafft. Denn der Kanton kann die Beschaffungskette nicht bis z.B. zur Abbaustelle selber verfolgen. Aber der Anbieter riskiert bei Falschangaben den Ausschluss aus dem Verfahren und er würde bei künftigen Vergaben auf Einladung kaum mehr berücksichtigt. Und Dubach stimmt positiv, dass der Kanton Graubünden, in welchem diese Regelung bereits vor einem Jahr eingeführt wurde, damit gute Erfahrungen gemacht hat.
Telefon
Karte
Webseite
E-Mail