Die Verantwortlichen appellieren deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung beim Umgang mit offenem Feuer und Raucherwaren und geben folgende Empfehlungen ab:
- Auf offene Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie in der Nähe von Wiesen, Feldern und Rebkulturen ist zu verzichten.
- Es sollten nur fest eingerichtete Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum benützt werden. Das Feuer ist ständig zu beobachten und allfälliger Funkenwurf ausserhalb der Feuerstelle ist sofort zu löschen.
- Feuerstellen sind nur in gelöschtem Zustand zu verlassen.
- Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten und Zündhölzern ist strikte zu unterlassen.
- Feuerwerk sollte am 1. August nur in überbautem Gebiet oder an den von den Gemeindebehörden bezeichneten Plätzen abgebrannt werden.
Für weitere Auskünfte:
Dr. Walter Vogelsanger, Stadtforstmeister/Kantonsforstmeister-Stv.
Tel. 0041 52 632 54 01
[email protected]