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Zustimmung zu Mitfinanzierung des Bundes bei Bau von Asyl-Haftplätzen

16.10.2012

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagene Revision des Ausländergesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision wird die Grundlage für die Mithilfe des Bundes bei der Finanzierung von ausländerrechtlichen Haftplätzen geschaffen. Ende 2007 wurde die finanzielle Initialhilfe des Bundes eingestellt. Eine aktuelle Lagebeurteilung hat ergeben, dass in der Schweiz mittel- und langfristig rund 250 Haftplätze für den Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft fehlen. Neben der Wiedereinführung der finanziellen Initialhilfe des Bundes wird mit der Gesetzesrevision das Sanktionensystem gegen fehlbare Transportunternehmen verbessert und eine Rechtsgrundlage für einen automatischen Datenabgleich mit dem Passagier-Informationssystem geschaffen. Die Regierung verlangt, dass die Kostenbeteiligung des Bundes nicht nur bei rein ausländerrechtlichen Haftanstalten, sondern bei sämtlichen neuen Administrativhaftplätzen gewährt wird.
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