Der Regierungsrat äussert sich grundsätzlich positiv zum Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung des Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Das neue Gesetz bezweckt die Errichtung einer im Handelsregister unter der Bezeichnung ?compenswiss" eingetragenen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Durch die neue Rechtsform und den Handelsregistereintrag können die Vertragspartner - insbesondere jene im Ausland - ihren Wirtschaftspartner eindeutig identifizieren. Die Anstalt hat die Aufgabe, die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO zu verwalten. Es geht darum, jederzeit die Liquidität sicherzustellen, die zur Erbringung der gesetzlichen Leistungen der AHV, IV und EO erforderlich sind. Ausserdem sind die Aktiven so zu bewirtschaften, dass das bestmögliche Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag gewährleistet ist.
Die Regierung begrüsst die anvisierten Ziele der Vorlage wie die Modernisierung der Gesetzgebung, die Erhöhung von Transparenz sowie die Regelung der Anstaltsaufsicht. Bemängelt wird, dass die AHV/IV-Kommission vor der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nicht konsultiert wird und die Offenlegung der Interessenbindungen der Verwaltungsratsmitglieder gegenüber dieser Kommission nicht vorgesehen ist. Weiter wird bemängelt, dass keine externe Revisionsstelle, sondern die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) als Revisionsorgan der Anstalt vorgesehen ist.