Trotz grundsätzlicher Sympathie für das Anliegen lehnt der Regierungsrat die Parlamentarische Initiative "Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszelle selber bezahlen" ab, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates festhält. Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes sieht vor, dass Personen, welche übermässig Alkohol konsumieren und aufgrund dessen innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine medizinische Behandlung benötigen, diese selbst verschuldet und deshalb die entstandenen Kosten ohne Anrechnung an die Franchise und den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts selbst zu tragen haben. Die Kostenübernahme ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person nachweisen kann, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum trifft oder die Leistungen unabhängig vom übermässigen Alkoholkonsum erbracht werden mussten.
Die Parlamentarische Initiative bzw. die entsprechende Änderung des KVG wird von der Regierung aus grundsätzlichen sowie aus vollzugstechnischen Überlegungen abgelehnt: Mit der Umsetzung der Initiative würde ein eigentlicher Paradigmawechsel in der obligatorischen Krankenversicherung eingeleitet, mit dem das Verschuldungsprinzip eingeführt und das Solidaritätsprinzip für einen kleinen, willkürlich ausgewählten Teilbereich abgeschafft würde. Fragen stellen sich zudem auch bezüglich Rechtsgleichheit und Vollzug, zumal in der Praxis schwierige und aufwendige Abgrenzungsfragen aufzutreten drohen.