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Kanton Schaffhausen: Setz- und Brutzeit der Wildtiere

19.04.2011

Während dieser Zeitspanne (15.04.2011 bis 30.06.2011) müssen Wildtiere besonders geschont werden. Hundehalter sind verpflichtet ihre Hunde im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe an der Leine zu führen. Durch die Leinenpflicht soll verhindert werden, dass die Hunde streunen oder wildern und Wildtiere beim Setzen oder Brüten gestört werden.

 

Ausserdem besteht durch freilaufende Hunde, insbesondere für Rehe und Rehkitze, die Gefahr, gehetzt und durch Bisse verletzt zu werden.

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