Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Neue Pfandleihverordnung
22.01.2013
Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung über das Pfandleihgewerbe erlassen. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft. Das sogenannte Versatzpfand dient der Sicherstellung von Darlehen, die ein Pfandleiher einem Verpfänder zu einem festen Zinssatz gewerbsmässig gewährt. Wesentliche Elemente zum Pfandleihgewerbe sind auf Bundesebene geregelt. Darüber hinaus können die Kantone weitere Vorschriften zur Ordnung des Pfandleihgewerbes aufstellen.
Die alte Schaffhauser Verordnung über die Pfand-, Leih- und Rückkaufsanstalten wurde vom Regierungsrat im Jahr 2008 aufgehoben, weil sie nicht mehr zeitgemäss war. Nachdem trotz der geringen wirtschaftlichen Bedeutung des Pfandleihgewerbes immer wieder Anfragen erfolgen, unter welchen Bedingungen im Kanton Schaffhausen ein Pfandleihgewerbe betrieben werden könne, ist der Erlass einer neuen Regelung angezeigt. Die Verordnung ist schlank aufgebaut und auf eine für die staatlichen Organe kostengünstige und unkomplizierte Handhabung des Pfandleihgewerbes ausgelegt.