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Ja zu neuen Bestimmungen im öffentlichen Beschaffungswesen

16.06.2015

Der Regierungsrat äussert sich - in Übereinstimmung mit dem Interkantonalen Organ für das öffentliche Beschaffungswesen - grundsätzlich positiv zu den vorgeschlagenen Änderungen im öffentlichen Beschaffungswesen, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Hintergrund der Änderungen ist die Revision des WTO-Beschaffungsübereinkommens. Gleichzeitig werden die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen inhaltlich harmonisiert. Die parallel erarbeiteten Bestimmungen auf Bundes- und interkantonaler Ebene gewährleisten grundsätzlich effiziente und wirtschaftliche Beschaffungsverfahren.
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