Der Stadtrat bestätigt den privaten Quartierplan "Werk I" bei der ehemaligen Stahlgiesserei im Mühlental. Er hat die verbliebenen Einsprachen abgewiesen. Gegenüber dem am 18. Januar 2011 beschlossenen Quartierplan erfolgen drei geringfügige Änderungen. Der Stadtrat kommt den Einsprechenden damit entgegen. Die im Situationsplan aufgeführten zulässigen Dachkoten entsprechen der maximal erlaubten Bauhöhe, die Auflistung über die zugehörigen Dachaufbauten ist ergänzt worden. Ausserdem müssen bei der Einstellhalle die obersten Parkgeschosse bei den Wohnungen gedeckt werden, um den Lärm abzuschirmen. Dasselbe gilt für die Zufahrten innerhalb des Parkrampenbereichs. Eine Ausnahme ist nur bei der Einfahrt vorgesehen, wo dies auf Grund des engen Winkels nicht umsetzbar ist. Schliesslich sind gemäss dem verabschiedeten Quartierplan die Dachflächen zu begrünen. Das Kantonsforstamt hat am 6. Februar 2011 zudem das Rodungsgesuch mit der vorgesehenen Ersatzaufforstung genehmigt. Der Quartierplan wird nun noch vom kantonalen Baudepartement geprüft. Mit einem Entscheid wird bis im kommenden März gerechnet.
Gegen den privaten Quartierplan "Werk I" erhoben mehrere Privatpersonen sowie zwei Verbände Einsprache. In den Einigungsverhandlungen konnte mehrheitlich eine Lösung gefunden werden. Mit den Privatpersonen vereinbarten die Parteien die nun vom Stadtrat beschlossenen Änderungen der Quartierplan-Vorschriften, worauf die meisten ihre Einsprache zurückzogen. Die verbliebenen Einsprachen wies der Stadtrat am 6. Februar 2012 als unbegründet ab. Den Anliegen der Naturschutzverbände zum Erhalt des angrenzenden Waldstücks als Biotop für das geschützte kleine Glühwürmchen wurde entsprochen. Eine Vereinbarung regelt die Pflege und den Schutz des wertvollen Lebensraumes. Der Wald wird nicht abgeholzt. Gefällt werden nur einzelne Bäume, die ein Sicherheitsrisiko für die Bauten darstellen. Aus planungsrechtlichen Gründen musste dennoch ein Rodungsgesuch für 1'443 Quadratmeter mit einer Ersatzaufforstung im selben Umfang gestellt werden, um die Waldabstandslinie gegen Osten verlegen zu können. Der betroffene Bereich gilt somit rechtlich gesehen nicht mehr als Wald. Der Realersatz wird im Gebiet Engestieg aufgeforstet.
Sobald die Rodungsbewilligung des Kantons rechtskräftig ist, muss die aus dem Waldareal entlassene Fläche umgezont werden. Dies wird dem Grossen Stadtrat mit einer Vorlage zur Beschlussfassung unterbreitet.
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