Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Schlankere Organisation für Einigungsamt
18.10.2016
Der Regierungsrat hat die Organisation des kantonalen Einigungsamtes gestrafft. Er hat auf den 1. Januar 2017 eine entsprechende Änderung der Verordnung betreffend das kantonale Einigungsamt vorgenommen. Die Zahl der Beisitzer wird von 28 auf vier Besitzer mit je zwei Stellvertretungen reduziert. Die Zusammensetzung des Einigungsamtes wird damit an die Organisation in anderen Kantonen angepasst. Ab dem Beginn der neuen Amtsperiode wird das Einigungsamt aus einem neutralen Vorsitzenden, je zwei Beisitzern aus Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden sowie der Kanzlei, welche durch das Arbeitsamt geführt wird, bestehen. Das kantonale Einigungsamt ist zuständig zur Vermittlung von Kollektivstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden über das Arbeitsverhältnis sowie über die Auslegung und Ausführung von Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen.