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Bund genehmigt Richtplanänderung zum «Regionalen Naturpark»

16.06.2017

Die vom Baudepartement eingereichte Richtplananpassung des Kapitels «Regionaler Naturpark» ist per 1. Juni 2017 vom Bund genehmigt worden. Die Anpassung des Richtplankapitels war erforderlich um die Erteilung des Parklabels zu ermöglichen. Im Richtplan sind nun die räumlichen und strategischen Ziele des Naturparks Schaffhausen definiert worden. So soll beispielsweise die Qualität der Natur und Landschaft erhalten bleiben. Ebenfalls gefördert werden soll die regionale Wertschöpfung in der Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaft, der natur- und kulturnahe Tourismus sowie die regionale Energieversorgung mittels erneuerbaren Energien. Kanton, Gemeinden und die Parkträgerschaft müssen ihre Tätigkeiten auf diese Anforderungen ausrichten. Der Kanton Schaffhausen unterstützt mit dieser Richtplananpassung die Einrichtung des Schaffhauser Naturparks.

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