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Quartierparkierungsverordnung soll Pendler-Problem lösen

10.11.2017

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Einführung einer Verordnung über die Quartierparkierung an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Mit der Verordnung soll der Stadtrat die Kompetenz erhalten, die Bedingungen zur Nutzung des öffentlichen Raums für die Parkierung für das gesamte Stadtgebiet einheitlich zu regeln. Dazu sollen gebührenpflichtige Parkierungsflächen, solche mit beschränkter Parkdauer und Parkkartenzonen bezeichnet werden. Der Stadtrat will mit der Verordnung unter anderem erreichen, dass Pendlerinnen und Pendler nicht mehr uneingeschränkt und kostenlos in den Quartieren parkieren.

Um das Parkieren auf öffentlichem Grund auf dem gesamten Stadtgebiet einheitlich regeln zu können, hat der Stadtrat die Verordnung über die Quartierparkierung verabschiedet. Der öffentliche Grund soll in erster Linie den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung stehen und damit die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren erhöht werden. Für auswärtige Parkierende soll das Parkieren künftig nicht mehr zeitlich unbeschränkt und kostenlos möglich sein.

Der Stadtrat hat verschiedene Varianten geprüft, wie er die Quartierparkierungsverordnung umsetzen möchte. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass die Einführung einer Weissen Zone mit einer Parkzeitbeschränkung von drei Stunden das Pendler-Problem in Quartieren am besten lösen kann. In dieser Zone kann weiterhin drei Stunden kostenlos parkiert werden. Pendlerinnen und Pendlern stehen die zahlreichen Parkhäuser, private Parkplätze, Park&Rail-Angebote oder die gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze der Stadt zur Verfügung. Neu gebührenpflichtig werden die Parkplätze Zeughaus, Schützenhaus (hinterer Bereich), KSS, Dreifachhalle Breite, Spielweg sowie Lindli.

Anwohnerinnen und Anwohner können Parkkarten beziehen, welche das zeitlich unbeschränkte Parkieren in den jeweiligen Parkkartenzonen gestatten. Auch an Gewerbebetriebe sowie Angestellte von Gewerbebetrieben werden gegen Bedarfsnachweis Parkkarten abgegeben. Damit wird dem Anliegen von Anwohnenden und Gewerbetreibenden nach einer unbürokratischen Lösung Rechnung getragen. Eine Parkkarte für Anwohnende berechtigt auch zum Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund über Nacht. Die bisherige Laternengebühr fällt deshalb für Anwohnerinnen und Anwohner, nicht aber für regelmässige auswärtige Besucherinnen oder Besucher, weg.

Die Vorlage wurde im Vorfeld mit Quartiervereinen und verschiedenen Interessenverbänden diskutiert und deren Anliegen bestmöglich berücksichtigt.

Link zur Vorlage

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Telefon: +41 52 632 52 13 (bis 13 Uhr)
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