Neuigkeiten |

Vorlage für Beitritt zu Hochschulkonkordat

23.10.2013

Der Kanton Schaffhausen soll der interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich, dem Hochschulkonkordat, beitreten. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Hintergrund des Hochschulkonkordates ist die im Jahr 2006 vom Schweizer Volk angenommene neue Bildungsverfassung. Danach sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Der Bund ist seinem Gesetzgebungsauftrag mit dem Erlass des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes bereits nachgekommen. Jetzt sind die Kantone untereinander mit dem Hochschulkonkordat an der Reihe. Das Hochschulkonkordat regelt die Zusammenarbeit der Vereinbarungskantone untereinander und mit dem Bund bei der Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. Dabei ergänzt es die kantonalen Bestimmungen soweit, dass das neue Bundesrecht umgesetzt werden kann. Weiter werden die entsprechenden Organe zur gemeinsamen Koordination im schweizerischen Hochschulbereich geschaffen. Dazu gehört einerseits die Schweizerische Hochschulkonferenz, als gemeinsames Organ von Bund und Kantonen, wie auch die Rektorenkonferenz, der Schweizerische Akkreditierungsrat und die Schweizerische Akkreditierungsagentur. Schliesslich werden die interkantonale Finanzierung der Hochschulen und der Finanzierungsschlüssel für die neuen Organe festgelegt. An der Finanzierung ändert sich allerdings nichts, denn das Hochschulkonkordat verweist auf die bereits bestehenden Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen. Der jährliche Beitrag des Kantons Schaffhausen an die Kosten der neu zu schaffenden gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen beläuft sich auf gut 4'000 Franken.
Telefon
Karte
Webseite
E-Mail