Volk soll über Erarbeitung einer Strukturreformvorlage entscheiden
25.06.2013
Der Regierungsrat zeigt in seiner Vorlage an den Kantonsrat den Weg zur Reorganisation des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden auf. In einem zweistufigen Verfahren können die Stimmberechtigten zunächst im Juni 2014 darüber entscheiden, ob der Regierungsrat eine Strukturreformvorlage erarbeiten soll. Gleichzeitig können sie sich im Sinne einer Konsultativabstimmung zu den drei Modellen "Verstärkte Zusammenarbeit", "Ein Kanton - eine Verwaltung" und "Leistungsfähige Gemeinden" äussern. Bei einem Ja zum Grundsatzbeschluss würde der Regierungsrat in einem weiteren Schritt eine konkrete Strukturreformvorlage ausarbeiten. Der definitive Volksentscheid über die neue Struktur würde dann im Jahr 2017 erfolgen.
Gestützt auf ein Postulat der Geschäftsprüfungskommission forderte der Kantonsrat den Regierungsrat auf, eine Strukturreformvorlage auszuarbeiten. Der Regierungsrat unterstützt dieses Anliegen, hat aber von Anfang an ein zweistufiges Vorgehen vorgeschlagen. Eine solch umfassende Vorlage solle erst in Angriff genommen werden, wenn die Stimmberechtigten dies ebenfalls wünschten. Im Sinne eines Grundsatzbeschlusses soll vorerst darüber abgestimmt werden, ob der Regierungsrat eine konkrete Strukturreformvorlage erstellen soll. Gleichzeitig haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, im Sinne einer Konsultativabstimmung eines der drei zur Auswahl stehenden Modelle zu favorisieren. Bei Zustimmung zum Grundsatzbeschluss wird der Regierungsrat eine Strukturreformvorlage ausarbeiten und sich dabei insbesondere mit dem von den Stimmberechtigten favorisierten Modell auseinandersetzen. Die Stimmberechtigten können dann in einer zweiten Abstimmung voraussichtlich im Jahr 2017 entscheiden, ob das ausgearbeitete Modell auch tatsächlich umgesetzt werden soll.
Reformbedarf und Reformziele
Die Vorlage an den Kantonsrat zeigt auf, dass der Kanton Schaffhausen keine optimalen Gemeindestrukturen hat. Unter anderem bekunden verschiedene Gemeinden Mühe, komplexere kommunale Aufgaben allein zu lösen, sind aber nur bedingt zur Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder dem Kanton bereit. Ein weiteres Problem besteht darin, für die anspruchsvollen Behördenaufgaben geeignete Personen zu finden. Obwohl im Nachgang an das Strukturreformprojekt "sh.auf" verschiedene Gemeindefusionen stattgefunden haben, ist ein weiterer Reformbedarf ausgewiesen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Überprüfung der Strukturen zu einem Schwerpunktthema für die Legislatur 2013 - 2016 erklärt. Mit dem GPK-Postulat verknüpft ist die Hoffnung auf eine Verbesserung des Staatshaushaltes. Die aktuellen finanziellen Herausforderungen sind jedoch so bedeutend, dass sie sich alleine durch neue Strukturen nicht lösen lassen. Schlanke und effiziente Strukturen sind allerdings eine wichtige Voraussetzung, um die Kantonsfinanzen wieder ins Lot zu bringen.
Ziel der Reformbemühungen des Regierungsrates ist die Schaffung von zeitgemässen und zukunftstauglichen Strukturen, welche die Erbringung der staatlichen Dienstleistungen bürgerfreundlich, kompetent, effizient und kostengünstig ermöglichen.
Wie dieses Ziel erreicht werden kann, ist zurzeit noch offen. Grundsätzlich stehen drei Modelle zur Auswahl. Bei allen drei Modellen ist die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie eine Neuordnung des Finanzausgleichs zu prüfen.
Modell "Verstärkte Zusammenarbeit"
Beim Modell "Verstärkte Zusammenarbeit" wird der kantonale Gesetzgeber den Gemeinden gegenüber heute vermehrt Mindestvorgaben für die Aufgabenerfüllung machen. Dies dürfte dazu führen, dass insbesondere die kleinen und mittleren Gemeinden ihre Aufgaben zunehmend in Zweckverbände auslagern oder anderen Gemeinden übertragen müssen. Dieses Modell führt nach Ansicht des Regierungsrates somit faktisch zu einer weiteren Aushöhlung der Gemeindeautonomie und scheint nur bedingt geeignet, die Reformziele zu erreichen.
Modell "Ein Kanton - eine Verwaltung"
Im Modell "Ein Kanton - eine Verwaltung" werden alle kommunalen Verwaltungen bei der kantonalen Verwaltung zusammengeführt. Alle Gemeinden würden von Gesetzes wegen ihre Aufgaben oder zumindest alle wesentlichen Aufgaben an die kantonale Verwaltung abgeben. Der Kanton wäre somit ein einziger Verwaltungsperimeter. Die kantonale Verwaltung wäre für den Vollzug dieser Aufgaben alleine zuständig und verantwortlich. Die Gemeinden hätten grundsätzlich keine kommunalen Behörden und Verwaltungen mehr. Der Vollzug der vor Ort zu erbringenden Dienstleistungen würde zentral gesteuert, jedoch teilweise vor Ort erbracht. Die Gemeinden würden indessen als Gebietskörperschaften allenfalls mit gewissen untergeordneten Aufgabenbereichen bestehen bleiben. Zentrale Frage bei diesem Modell ist die Sicherstellung der Mitwirkungsrechte der einzelnen Gemeinden und deren Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber den kantonalen Behörden. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass dieses Modell einer vertieften Prüfung unterzogen werden sollte.
Modell "Leistungsfähige Gemeinden"
Im Modell "Leistungsfähige Gemeinden" geht es im Wesentlichen darum, die Gemeindeebene durch Bildung von leistungsfähigen Gemeinden zu stärken. Dabei sind in der Verfassung oder im Gesetz Kriterien festzulegen, wann eine Gemeinde als leistungsfähig gilt. Als Folge dieser definierten Kriterien ist davon auszugehen, dass es zu einer erheblichen Verringerung der Anzahl Gemeinden kommt. Zudem ist die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden neu zu ordnen. Den Gemeinden, die durch ihre Grösse eine professionalisierte Verwaltung aufweisen, werden die Aufgaben zum autonomen Vollzug zugewiesen. Durch die selbstverantwortliche Erbringung dieser kommunalen Aufgaben wird die Gemeindeautonomie gestärkt. Selbstredend ist auch der Finanzausgleich entsprechend anzupassen. Der Weg über leistungsfähige Gemeinden weist in der ganzen Schweiz einen grossen Stellenwert auf, denn in den letzten 20 Jahren hat die Anzahl von 3'000 auf 2'500 Gemeinden abgenommen. Im Kanton Schaffhausen liessen sich aufgrund der geografischen Räume territorial vernünftige Perimeter bilden. Nach Ansicht des Regierungsrates sollte dieses Modell ebenfalls einer vertieften Prüfung unterzogen werden.
Zeitplan
Falls der Kantonsrat der Vorlage zustimmt, findet die Volksabstimmung im Juni 2014 statt. Bei Zustimmung zum Grundsatzbeschluss wird der Regierungsrat eine Strukturreformvorlage ausarbeiten. Voraussichtlich im Jahr 2017 können sich die Stimmberechtigten dann entscheiden, ob das ausgearbeitete Modell auch tatsächlich umgesetzt werden soll. Bei einer Annahme der Vorlage ist davon auszugehen, dass die neuen Strukturen ab 2021 gelten werden.
Für die Erarbeitung der Strukturreformvorlage wird mit Kosten von rund 500'000 Franken gerechnet. Diese Mittel werden zu 75 Prozent dem Finanzausgleichsfonds belastet.