Der Regierungsrat hat auf den 1. Juli 2016 eine Änderung der kantonalen Strassenverkehrsverordnung vorgenommen. Hintergrund ist die Einführung eines Stufenmodells auf Bundesebene für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychologinnen und Psychologen, die Abklärungen zur Fahreignung treffen. Je komplexer die Untersuchung, desto höher die fachlichen Anforderungen. Damit soll die Qualität bei Fahreignungsabklärungen verbessert werden.
Die Anforderungen an die Untersuchenden werden neu je nach Aufgabengebiet abgestuft. So sind die Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte, die Seniorinnen und Senioren oder Berufschauffeusen und Berufschauffeure routinemässig überprüfen, weniger hoch als die Anforderungen an Ärzte, die Personen nach einem Unfall oder nach schweren Krankheiten beurteilen müssen. Das neue Stufenmodell umfasst vier schweizweit gültige verkehrsmedizinische Anerkennungsstufen. Ein kantonaler Spielraum besteht nicht mehr. Entsprechend musste die kantonale Verordnung angepasst werden. Für die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker bedeutet zudem die neue Bundesregelung, dass sie über ihren Wohnkanton hinaus einen entsprechend qualifizierten Arzt aufsuchen können.