Feuerbrand ist meldepflichtig (Tel. 052 674 05 20) und muss nach Anweisungen der Pflanzenschutzfachstellen der Kantone bekämpft werden.
Diese Bakterienkrankheit ist für den Menschen ungefährlich, gefährdet aber verschiedene Obstbäume und dadurch die inländische Obstproduktion, diverse Hochstämme und damit auch das Landschaftsbild. Feuerbrand kann folgende Pflanzen befallen:
Kernobst
Apfel einschliesslich Zierapfel
Birne einschliesslich Zierbirne und Nashi
Quitte
Ziergehölz
alle Cotoneasterarten (hochwachsende und bodenbedeckende)
Feuerdorn
Scheinquitte, Zierquitte, Feuerbusch
Stranvesie, Lorbeermispel, Glanzmispel
Mispel, Wollmispel
Wildgehölze
Weissdorn, Rotdorn
Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere, Speierling
Das Bakterium wird vorwiegend während der Blüte durch Insekten, aber auch durch den Menschen (Schnittwerkzeug), Vögel oder Hagel (Rindenverletzungen) übertragen. Die Symptome sind nicht immer eindeutig. Häufig verbräunen die Blätter vom Blattstiel her, die jungen Früchtchen werden schwarz und die Triebspitze krümmt sich U-förmig ab. Mit der Zeit können ganze Äste und der ganze Baum absterben. Haben Sie Verdacht auf Feuerbrand, melden Sie diesen entweder der Ansprechperson in Ihrer Gemeinde oder dem Landwirtschaftsamt. Berühren oder schneiden Sie die verdächtige Pflanze wegen der Verschleppungsgefahr nicht, bis Entwarnung kommt.
Ansprechpersonen in den Gemeinden
Feuerbrand Situation 2015 im Kanton Schaffhausen
Es ist zu beachten, dass seit 2001 schweizweit keine Cotoneaster, Photinia davidiana und Photinia nussia mehr angepflanzt werden dürfen - siehe
Verordnung des EVD über die verbotenen Pflanzen SR 916.205.1
Als Vorbeugemassnahme wird empfohlen, überhaupt keine anfälligen Ziergehölze mehr zu setzen.
Die übergeordneten gesetzlichen Vorschriften können in der Eidgenössischen Pflanzenschutzverordnung SR 916.20 nachgelesen werden.