In einer Vorlage an den Kantonsrat schlägt der Regierungsrat vor, die Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten für die Gebäude des Kantonsspitals zwischen dem Kanton und den Spitälern Schaffhausen neu zu regeln. Anstelle des bisherigen Mietverhältnisses ist vorgesehen, die Gebäude ins Eigentum der Spitäler zu überführen. Das Land des Spitalareals soll im Baurecht abgegeben werden.
Die vorgeschlagene Neuregelung steht in einem direkten Zusammenhang mit den neuen bundesrechtlichen Regeln zur Spitalfinanzierung, die seit 2012 in Kraft sind. Danach sind die Investitionen im Spitalbereich nicht mehr durch die Kantone, sondern aus den Tariferträgen der Spitäler selbst zu finanzieren. Zudem sind die kantonseigenen Spitäler in Bezug auf die finanziellen Beitragsansprüche seit 2012 grundsätzlich gleichgestellt mit Privatkliniken und ausserkantonalen Spitälern, die von den Kantonseinwohnern im Rahmen einer freien Spitalwahl genutzt werden können.
Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen
Die neuen Bundesvorgaben haben zu einer markanten Verstärkung des Wettbewerbes unter den Spitälern geführt. Im so veränderten Umfeld will der Regierungsrat die Voraussetzungen schaffen, dass die Spitäler Schaffhausen die anstehende bauliche Erneuerung des Kantonsspitals ähnlich flexibel und eigenverantwortlich planen und realisieren können wie die konkurrierenden privaten und öffentlichen Spitäler inner- und ausserhalb des Kantons.
Nach aktuellem Planungsstand werden im Kantonsspital im Laufe des kommenden Jahrzehnts Ersatzinvestitionen in einer Grössenordnung von mehr als 200 Mio. Franken fällig. Bei einer Weiterführung der bisherigen Eigentums- und Mietregelung müsste der Kanton als Vermieter die benötigten Mittel selbst bereitstellen. Die vorgeschlagene Neuregelung macht eine Finanzierung durch die Spitäler selbst unter Beizug von Kapitalmarktkrediten nach den gleichen Regeln, wie sie auch für private Spitäler gelten, möglich. Die Erhebung eines Steuerzuschlages für die Spitalbaufinanzierung, wie er vor drei Jahren noch ins Auge gefasst wurde, wird hinfällig.
Finanziell tragbar für Kanton und Spitäler
Als formelle Grundlage der Eigentumsübertragung legt der Regierungsrat eine Revision des Spitalgesetzes vor. Die bestehenden Spitalgebäude, die aufgrund ihres Alters und baulichen Zustandes weitgehend abgeschrieben sind, sollen zu einem Buchwert von 20 Mio. Franken ins Dotationskapital der Spitäler Schaffhausen übertragen werden. Die Grundsätze der Arealnutzung und die diesbezüglichen Auflagen des Kantons werden in einem Baurechtsvertrag geregelt.
Als unmittelbare finanzielle Konsequenz für den Kanton werden in dessen Rechnung die bisherigen Mieterträge für die Spitalliegenschaften wegfallen. Diese Ausfälle können weitgehend kompensiert werden durch wegfallende Unterhaltskosten und Abschreibungen sowie durch Einsparungen, die im Rahmen des Entlastungsprogramms EP 2014 entwickelt wurden (insb. Verzicht auf den bisherigen Betriebsstandort Pflegezentrum).
Auf Seiten der Spitäler wurden die Konsequenzen der vorgesehenen Neuregelung im Rahmen eines langfristigen Businessplanes, der unter Beizug von erfahrenen externen Partnern entwickelt wurde, sorgfältig geprüft. Die dabei angestellten Kalkulationen zeigen, dass die Spitäler auf der Basis des verfügbaren Eigenkapitals sowie der erwarteten Erträge und Betriebskosten in der Lage sein werden, die anstehenden Ersatzinvestitionen in den kommenden Jahren bedarfsgerecht zu realisieren und zu finanzieren.
Wichtiger Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Vorlage des Regierungsrates an den Kantonsrat wurde von den betroffenen Departementen des Kantons (Baudepartement, Finanzdepartement und Departement des Innern) in enger Zusammenarbeit mit dem Spitalrat und der Direktion der Spitäler Schaffhausen erarbeitet. Der Regierungsrat ist im Einvernehmen mit den Führungsorganen der Spitäler überzeugt, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Neuerungen wichtig und nötig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der Spitäler Schaffhausen in einem tiefgreifend veränderten Umfeld mittel- und längerfristig zu erhalten und eine hochwertige spitalmedizinischen Grundversorgung des Kantons Schaffhausen und seiner näheren Umgebung nachhaltig zu sichern.