Das Arbeitsamt des Kantons Schaffhausen und die Schaffhauser Polizei haben in einer gemeinsamen Aktion am Mittwochnachmittag (16.10.2013) zwei mutmassliche „fliegende Handwerker“ angehalten. Die beiden Männer werden verdächtigt ein Hausdach und eine Fassade in der Stadt Schaffhausen ohne Bewilligungen, mangelhaft und zu einem überrissenen Preis saniert zu haben. Die Ermittlungen hierzu sind im Gange.
Um ca. 14.00 Uhr am Mittwochnachmittag (16.10.2013) kontrollierten Funktionäre des Arbeitsamtes des Kanton Schaffhausen und der Schaffhauser Polizei – aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung - zwei Deutsche im Alter von 27 und 33 Jahren auf einer Baustelle im Breitequartier in der Stadt Schaffhausen. Die beiden Männer stehen unter dringendem Tatverdacht als sogenannte „fliegende Handwerker“, ohne notwendige Bewilligungen, mangelhaft und zu einem überrissenen Preis ein Hausdach und eine Fassade saniert zu haben. Gemäss ersten Untersuchungen verursachten die beiden Handwerker bei den Arbeiten sogar weitere Schäden. Der 33-jährige Deutsche, der als selbstständiger Handwerker tätig ist, musste ein Depositum (Sicherheitsleistung) von mehreren hundert Franken zahlen. Gegen die deutsche Firma, die den 27-jährigen Handwerker beschäftigt, wurden ebenfalls Ermittlungen eingeleitet. Die Untersuchungen diesbezüglich sind im Gange. Die Schaffhauser Polizei rät der Bevölkerung in diesem Zusammenhang allgemein zur Vorsicht und einer gesunden Portion Skepsis bei Angeboten von fliegenden Handwerkern, die unaufgefordert ihre Dienste anbieten. Zudem wird gebeten, Verdachtsfälle umgehend dem Arbeitsamt des Kantons Schaffhausen (Hotline Schwarzarbeit 052 632 70 27 / [email protected]) zu melden.