Der Stadtrat beantragt dem Parlament die Anpassung der bestehenden Leistungsvereinbarung mit der KSS. Für 2010 und 2011 sollen zusätzlich je 62'000 Franken ausgerichtet werden. Grund ist die seit 2010 geltende neue Regelung der Abwassergebühren.
Die Stadt Schaffhausen hat eine Leistungsvereinbarung mit den KSS Sport- und Freizeitanlagen Schaffhausen geschlossen. Die aktuelle Vereinbarung gilt für die Jahre 2010 und 2011. Sie sieht unter anderem vor, dass der Betriebsbeitrag bei wesentlichen Veränderungen von wichtigen Einflussfaktoren während der Laufzeit der Vereinbarung neu festgelegt werden kann. Seit dem 1. Januar 2010 muss die KSS Gebühren für die Siedlungsentwässerung entrichten. Die Abrechnung liegt nun vor und beläuft sich auf 85'000 Franken. Für das Jahr 2011 wird mit 90'000 Franken gerechnet. Diese neu anfallenden Kosten machen mehr als sieben Prozent des vereinbarten Betriebsbeitrags aus und werden daher als eine solche wesentliche Veränderung qualifiziert. Die KSS stellte folglich ein Gesuch um Erhöhung des städtischen Betriebsbeitrages für die Jahre 2010 und 2011 in der Höhe dieser neu angefallenen Abwassergebühren.
Der jährlich notwendige Betriebsbeitrag der Stadt Schaffhausen an die KSS kann vom Grossen Stadtrat in eigener Kompetenz festgesetzt werden. Der Stadtrat beantragt dem Parlament in einer Vorlage, die Beiträge für 2010 und 2011 zur mehrheitlichen Abgeltung der neuen Gebühren um je 62'000 Franken zu erhöhen. Ab 2012 werden Neuverhandlungen aufgenommen, wobei die Zusatzkosten berücksichtigt werden.
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