Der Regierungsrat hat die Regeln zur Finanzierung der Spitexdienste in der Versorgungsregion Klettgau hoheitlich festgelegt, nachdem die Verhandlungen unter den Gemeinden über den Abschluss einer neuen Vertragslösung gescheitert sind. Die festgelegte Regelung gilt mit vorläufiger Befristung bis Ende 2014. Den Gemeinden, die einer neuen Vertragslösung nicht zugestimmt haben, wird eine Frist bis Ende April 2014 gesetzt, um ihre Vorstellungen zur allfälligen Bildung einer separaten Versorgungsregion zu konkretisieren.
Aufgrund des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes und der zugehörigen Verordnung des Regierungsrates sind die Gemeinden der Region Kettgau zur Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Spitex-Region verpflichtet. Nachdem das Obergericht eine Beschwerde der Gemeinden Beggingen und Schleitheim, mit der diese eine Anerkennung als separate Spitex-Region erreichen wollten, abgelehnt hat, wurde ein neuer Vertragsentwurf zum Einbezug der beiden Gemeinden erarbeitet. Der Kompromissvorschlag fand allerdings nicht die nötige breite Zustimmung, weil ein Teil der Gemeinden die Möglichkeit einer Aufteilung der Region Klettgau in zwei separate Spitex-Regionen vertieft prüfen möchte.
Der Regierungsrat hat mit Bedauern vom Scheitern der Vertragsverhandlungen unter den Gemeinden Kenntnis genommen. Da ein neuer Vertrag nicht zustande gekommen ist, muss der Regierungsrat im Rahmen von aufsichtsrechtlichen Massnahmen gemäss Art. 120 ff. des Gemeindegesetzes eine sachgerechte Lösung treffen. Dabei sind neben den künftigen Verhältnissen ab dem Jahresbeginn 2014 auch die finanziellen Verpflichtungen der Gemeinden in den zurückliegenden Jahren 2011 bis 2013 zu klären.
Für die Jahre 2011 und 2012 werden die Gemeinden Beggingen und Schleitheim zu Beitragszahlungen im Rahmen von 50 % der von den übrigen Klettgau-Gemeinden bezahlten Pro-Kopf-Beiträge verpflichtet. Für die Jahre 2013 und 2014 basiert die Festsetzung sodann auf dem Vertragsentwurf, der nach dem Obergerichtsentscheid von der Gemeinde Beringen unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes erarbeitet wurde. Der Kompromissvorschlag, dem die Gemeinden Beringen, Gächlingen, Löhningen, Neunkirch und Siblingen im November 2013 zugestimmt haben, basiert auf dem Vertrag von 2011, dem neben den genannten Gemeinden auch Hallau, Oberhallau, Trasadingen und Wilchingen beigetreten sind. Neu gefasst wurden einzig die Finanzierungsregeln:
- Die Gemeinden, deren Spitex-Versorgung weiterhin zu grossen Teilen durch örtliche Vereine sichergestellt wird, müssen sich nur noch mit deutlich reduzierten Beiträgen an den Kosten der regionalen Spitex-Organisation Klettgau-Randen beteiligen (Finanzierung von 40 % der Kosten pro Kopf der Bevölkerung, Aufteilung der verbleibenden 60 % in Abhängigkeit von den bezogenen Leistungen).
- Zur weiteren Berücksichtigung des "Versicherungsprinzips", dem im bisherigen Vertrag hohe Bedeutung beigemessen wurde, bleiben die Beiträge der Gemeinden mit einem überdurchschnittlich hohen Spitex-Leistungsbedarf pro Kopf der Bevölkerung auf maximal 140 % des regionalen Durchschnittswertes begrenzt.
- Im Weiteren beinhaltet der neue Vertragstext klare Regelungen in Bezug auf das Verhältnis der Gemeinden zu den privatrechtlichen Spitex-Anbietern, die weiterhin in der Region tätig sind.
Der Regierungsrat erachtet die bisherige Versorgungsregion Klettgau mit ihren rund 16'000 Einwohnern nach wie vor als geeigneten Rahmen für die langfristige Sicherung einer qualitativ hoch stehenden Spitex-Versorgung. Er erwartet, dass die Wirtschaftlichkeit der neuen regionalen Organisation nach Abschluss der Umstellungs- und Aufbauphase noch gesteigert werden kann. Er respektiert unter den aktuellen Gegebenheiten aber auch den Wunsch eines Teils der Gemeinden, die mögliche Bildung einer zweiten Spitex-Region im Klettgau noch einmal zu prüfen. Deshalb hat er die festgelegte Neuregelung vorerst bis Ende 2014 befristet. Sollte ein Antrag zur Bildung einer neuen Versorgungsregion samt allen dazu benötigten Unterlagen bis Ende April 2014 vorliegen, würde dieser nach den Vorgaben des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes geprüft und beurteilt. Andernfalls würden die vom Regierungsrat festgesetzten Regeln um ein weiteres Jahr bis Ende 2015 verlängert.