Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Anpassungen Personalverordnung und Arbeitszeitverordnung
15.09.2015
Der Regierungsrat hat Änderungen der Personalverordnung und der Arbeitszeitverordnung vorgenommen. Hintergrund sind die seit 2011 bestehenden individuellen und flexiblen Arbeitszeitmodelle in der kantonalen Verwaltung. Heute arbeiten rund zwei Drittel der betreffenden Mitarbeitenden mit Jahresarbeitszeit. Entsprechend wird die Bestimmung über die individuellen Zeitgutschriften gestrichen. Ebenso werden die Zeitgutschriften für ärztliche Konsultationen aufgehoben. Stattdessen wird eine Regelung mit einer Zeitgutschrift vor hohen Feiertagen eingeführt, von welcher alle Angestellten unabhängig von ihrer Anwesenheit am betreffenden Tag profitieren. Ausserdem wird die kantonale Verwaltung künftig zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen sein. Die Vorholzeiten werden entsprechend angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.