Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2017 eine neue Bevölkerungsschutzverordnung und eine neue Zivilschutzverordnung erlassen. Mit den neuen Verordnungen werden die auf Anfang 2017 in Kraft tretenden Gesetze zum Bevölkerungsschutz und zum Zivilschutz umgesetzt. Die Verordnungen schaffen die Grundlage, um die Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes zu bewältigen. Das neue Bevölkerungsschutzgesetz regelt alle Massnahmen zur Vorbereitung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen, d.h. die Aufgaben der Partnerorganisationen, der Gemeinden und des Kantons. Die neue Zivilschutzgesetzgebung legt die Organisation und die Mittel des Zivilschutzes im Kanton Schaffhausen fest, regelt die Zivilschutzbauten und öffentlichen Schutzräume sowie den Kulturgüterschutz.