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Nein zu kurzfristiger Änderung bei Spitalfinanzierung

24.05.2011

Der Regierungsrat lehnt das von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vorgeschlagene Dringlichkeitsrecht zur Neuregelung der Spitalfinanzierung vehement ab, wie er in seiner Vernehmlassung an den Ständerat festhält. Die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen zur Spitalfinanzierung treten am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Parlamentarische Initiative verfolgt das Ziel, die Neuregelung der Spitalfinanzierung ohne Zusatzbelastung der obligatorischen Krankenversicherung umzusetzen. Die massive Kostenentlastung der Zusatzversicherungen, die sich aus der KVG-Revision ergibt, wäre somit vollumfänglich und direkt durch die Kantone zu finanzieren. Damit soll die ursprüngliche Zielsetzung der Gesetzgebung, welche bewusst eine Teilung der Kostenfolgen unter den Kantonen und den Versicherern anvisierte, auf dem Dringlichkeitswege umgestossen werden. Eine einseitige Überwälzung auf die Kantone wurde beim Erlass der neuen Bestimmungen nicht vorgesehen. Der Regierungsrat zeigt sich befremdet über die Vorgänge, die zur Parlamentarischen Initiative geführt haben. Die schweizerische Spitallandschaft weist grosse strukturelle Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen und Landesteilen auf. Insbesondere sind die Versorgungsanteile von Privatspitälern und ausserkantonalen Spitälern, die von den neuen Regeln zur Spitalfinanzierung besonders stark betroffen sind, sehr unterschiedlich. Entsprechend ist es unvermeidlich, dass die anstehende Neuerung der Spitalfinanzierung nicht alle Kantone im gleichen Ausmass betrifft. Die Instrumente, mit denen die Konsequenzen des Systemwechsels abgefedert werden müssen, sind dementsprechend unterschiedlich. Eine Regelung der Einzelheiten durch die zuständigen kantonalen Behörden ist sachgerecht. Die Regierung weist zudem darauf hin, dass die in der Parlamentarischen Initiative enthaltenen Mittel, welche zum Ziel führen sollen, höchst unklar formuliert sind und für einen geordneten Vollzug völlig ungeeignet wären.
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