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Zustimmung unter Vorbehalt zur 1. Etappe des SIL-Objektblattes Flughafen Zürich
26.06.2013
Der Regierungsrat hat zuhanden des Bundesamtes für Zivilluftfahrt erneut Stellung bezogen zu einem Teil des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt SIL zum Flughafen Zürich. Aktuell geht es um die 1. Etappe des Objektblattes Flughafen Zürich. Mit dem Objektblatt wird ein verbindlicher Rahmen für die Genehmigung künftiger Betriebsreglemente des Flughafens bzw. von künftigen Bauprojekten im Flughafenperimeter gesetzt. Angesichts der Verzögerung bei der Ratifikation des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Deutschland wird der Bund das Objektblatt in zwei Etappen verabschieden. In der 1. Etappe werden nur die vom Inhalt des Staatsvertrags unabhängigen Elemente festgesetzt.
Der Regierungsrat akzeptiert, dass der Erlass des Objektblattes in zwei Etappen erfolgt und vorliegend eine erste Etappe auf der Grundlage des heutigen Flugbetriebs genehmigt wird. Hingegen ist es für eine spätere Genehmigung von betrieblichen Änderungen infolge des Staatsvertrags mit Deutschland sowie zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen unabdingbar, dass die Abstimmung mit der Raumentwicklung der Kantone aktualisiert und die öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung nachgeholt werden. Die Regierung verlangt dabei, dass insbesondere der Nachtbetrieb überarbeitet werden muss. Denn der dem Objektblatt zu Grunde liegende Nachtbetrieb verursacht im Kantonsteil Buchberg/Rüdlingen eine nachteilige Ausweitung des lärmbelasteten Gebietes Richtung Norden. Falls die Reduktion des belasteten Gebietes nicht auf andere Weise erreicht werden kann, muss auch eine Reduktion der Anzahl Nachtflugbewegungen geprüft werden. Der Regierungsrat erwartet, dass die Lärmbelastungskurve nach der Überarbeitung des Nachtbetriebs den Kanton Schaffhausen weniger bzw. wenn möglich nicht mehr tangiert. Die Regierung verweist dabei auf den am 5. März 2013 zuhanden des Kantonsrates verabschiedeten Richtplan. Darin ist festgehalten, dass die Lärmbelastungen gleichmässig und angemessen auf die betroffenen Kantone aufzuteilen sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass eine zusätzliche Lärm-Grenzwertüberschreitung der Gemeinde Buchberg vermieden wird.
Entsprechend stimmt der Regierungsrat der 1. Etappe des Objektblattes nur unter Vorbehalt zu. Der Regierungsrat erwartet, dass bei der Genehmigung der ersten Etappe des Objektblatts hinsichtlich des Gebietes mit Lärmauswirkung auf den unverbindlichen Charakter für den Kanton Schaffhausen hingewiesen wird und die zu erwartenden Anpassungen erfolgen.