Der Regierungsrat hat den Tarifvertrag betreffend Vergütungen von Hebammen-Leistungen gemäss KVG genehmigt. Der rückwirkend ab 1. Januar 2015 geltende Vertrag wurde zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband Sektion Zürich und Umgebung und dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV) Bern einerseits und tarifsuisse ag anderseits ausgehandelt. Der Vertrag sieht eine schrittweise Erhöhung des Taxpunktwertes im Kanton Schaffhausen auf 1.25 Franken ab 1. Januar 2017 vor. Der neue Wert ergibt sich aus der Kostenentwicklung und den steigenden Anforderungen an die Leistungserbringung.