Der Regierungsrat unterstützt - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren - grundsätzlich die vorgeschlagene Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Mit der Vorlage soll die auf den 30. Juni 2019 befristete Regelung der Zulassungsbeschränkung nahtlos durch eine unbefristete, griffigere Lösung ersetzt werden. Die Gesetzesrevision entspricht weitgehend auch dem Wunsch der Kantone, die Regelung der ambulanten ärztlichen Versorgung bei Bedarf in eigener Kompetenz regeln zu können. Nach Ansicht der Regierung verfolgt der Vorschlag des Bundes einen gangbaren und realistischen Weg.
Die vorgeschlagene Regelung sieht Interventionsmöglichkeiten auf drei Ebenen vor: Erstens ist eine bundesrechtliche Regelung der Voraussetzungen zur Berufsausübung vorgesehen mit verstärkten Anforderungen an die Sprachkenntnisse der Ärztinnen und Ärzte, die in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind. Zweitens soll ein separates Verfahren zur Zulassung von Ärztinnen und Ärzten und anderen Fachpersonen des Gesundheitswesens zur Krankenversicherung eingeführt werden, mit Verknüpfung an Qualitätsanforderungen, die vom Bundesrat festgelegt werden können. Schliesslich werden Bestimmungen erlassen, welche den Kantonen die Möglichkeit geben, das Versorgungsangebot selber nach ihrem Bedarf zu regulieren.
Kritisch beurteilt der Regierungsrat allerdings das neu vorgeschlagene Zulassungsverfahren zur Krankenversicherung unter der Ägide einer von den Versicherern zu schaffenden Einrichtung. Der Grundsatz, dass die Zulassung von Leistungserbringern an bestimmte Voraussetzungen zur Aus- und Weiterbildung, zur Qualität der Leistungserbringung etc. geknüpft werden kann, wird begrüsst. Die Regierung fordert aber, dass die Überprüfung der Zulassungskriterien nicht durch eine zentrale Stelle der Versicherer, sondern durch die Kantone in einem einzigen Prüfverfahren zusammen mit den Bewilligungen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung vorgenommen werden sollte. Schliesslich weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Gefahr einer ärztlichen Überversorgung vordringlich in Kantonen mit hohem Tarifniveau besteht, während Kantone mit tiefem Tarifniveau mehrheitlich von einem wachsenden Unterversorgungsrisiko bedroht sind. Entsprechend fordert die Regierung die Prüfung der gesetzlichen Verankerung der Versorgungslage als zusätzliches Element, das bei der Tarifgestaltung in den Tarifregionen zu beachten ist.