Über die 1. August-Feiertage 2014 sind beim Munotparklatz in der Stadt Schaffhausen zwei Parkticket-Automaten durch Feuerwerk beschädigt worden. Es ist Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken entstanden. Die Schaffhauser Polizei macht auf die Gefahren von unsachgemässem Abbrennen von Feuerwerk aufmerksam.
Im Zeitraum von Mittwochmorgen, 30.07.2014 bis Montagmorgen, 04.08.2014 beschädigte eine unbekannte Täterschaft durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwei Parkticket-Automaten beim Munotparkplatz in der Stadt Schaffhausen. Der dabei entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken. Die Schaffhauser Polizei verzeichnet jeweils über die 1. August-Feiertage verschiedene Sachbeschädigungen durch Abbrennen von Feuerwerk in privaten Briefkästen. Hierbei entsteht jeweils Sachschaden. Die Schaffhauser Polizei macht darauf aufmerksam, dass unsachgemässes Abbrennen von Feuerwerk nebst dem Verursachen von hohem Sachschaden auch für Personen gefährlich sein kann.Des Weiteren ist das Abbrennen von Feuerwerk in den kommunalen Verordnungen geregelt und – ausgenommen vom Schweizer Nationalfeiertag und Silvester bzw. mit Spezialbewilligungen – verboten.