Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Mit der Verordnungsrevision werden die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2016 festgelegt. Als Grundlage sind dazu die vom Bund für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schaffhausen festgelegten Durchschnittsprämien heranzuziehen. Der Regierungsrat hat die Richtprämien 2016 wie folgt festgesetzt: Stadt Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall
- Erwachsene: 4'355 Franken pro Jahr
- Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 3'519 Franken pro Jahr;
- Kinder: 1'010 Franken pro Jahr.
Übrige Gemeinden
- Erwachsene: 4'049 Franken pro Jahr;
- Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 3'231 Franken pro Jahr;
- Kinder: 928 Franken pro Jahr.
Die Durchschnittsprämien 2016 für Erwachsene liegen im Kanton Schaffhausen um rund 4,6 % über dem Niveau des Vorjahres. Aufgrund der aktuellen Schaffhauser Gesetzesgrundlagen bewirkt der Prämienanstieg 2016 eine Steigerung der Kantonsbeiträge für die Prämienverbilligung um rund 3,4 Mio. Franken auf 49,3 Mio. Franken. Im Rechnungsjahr 2015 dürften die Auszahlungen zur Prämienverbilligung gemäss aktuellem Prognosestand rund 46,1 Mio. Franken erreichen.