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Schaffhauser Regierungsrat sagt «Nein» zur Bundeserbschaftssteuer

22.05.2015

Der Schaffhauser Regierungsrat lehnt die Bundeserbschaftssteuer in Übereinstimmung mit dem eidgenössischen Parlament und dem Bundesrat ab. Die Bundeserbschaftssteuer stellt einen fundamentalen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone dar. Die Kantone machen in unterschiedlichem Umfang von dieser Besteuerungskompetenz Gebrauch und sollen dies auch künftig tun können.

Die Initiative stellt einen fundamentalen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar. Sie schafft eine neue Bundessteuer und zwingt dem Kanton Schaffhausen und den meisten anderen Kantonen eine neue Steuer für direkte Nachkommen auf. Dabei ist es ein verbreitetes Missverständnis, dass die Kantone die Erbschaftssteuern abgeschafft hätten. Die – kantonal unterschiedlich ausgestalteten – Steuererleichterungen bei Erbanfällen bezogen sich im Wesentlichen auf die Besteuerung der Erbschaften von direkten Nachkommen. Aber auch da gibt es Ausnahmen: Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt (und Luzern teilweise auf Gemeindeebene) erheben nach wie vor eine Erbschaftssteuer auch für direkte Nachkommen. Der Kanton Schwyz ist der einzige Kanton, der keine Erbschafts- und Schenkungssteuer kennt und diese gar nie eingeführt hat. Sehr oft geht vergessen, dass die kantonalen Erbschaftssteuern für die nicht nahen Verwandten in zahlreichen Kantonen sehr hoch sind und bei Erbanfällen von Nichtverwandten Steuerbelastungen von über 40 % anfallen können. Insgesamt bringt die Erbschafts- und Schenkungssteuer den Kantonen und Gemeinden gemäss der aktuellsten Finanzstatistik aus dem Jahr 2012 898 Mio. Franken ein, im Kanton Schaffhausen waren es im Jahr 2014 8.4 Mio. Franken. Das zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die Kantone diese Steuer nicht abgeschafft haben, sondern sie nach Verwandtschaftsgrad differenziert erheben.

Die Erbschaftssteuer war in der Vergangenheit in vielen Kantonen - so auch im Kanton Schaffhausen - Gegenstand von kantonalen Volksabstimmungen. Die Reformen waren geprägt von der Entlastung der direkten Familienangehörigen, namentlich der Kinder und Enkel. Die Nichtverwandten werden aber bereits bei geringeren Erbschaften und teilweise mit höheren Sätzen besteuert, als dies die Initiative verlangt. Die Stimmberechtigten der Kantone sollen selber über die Gesamtbelastung von Einkommen, Vermögen und Erbschaften oder Schenkungen entscheiden können. Eine weitere Aushöhlung des Föderalismus durch die Zentralisierung von Erbschafts- und Schenkungssteuern ist deshalb abzulehnen.

Die Erbschaftssteuerinitiative hat bereits vor dem offiziellen Zustandekommen hohe Wellen geschlagen. Im Falle einer Annahme führt sie zu verfassungsrechtlichen Problemen und Rechtsungleichheiten. Die Ausgestaltung der in der Initiative vorgesehenen Berücksichtigung bei einer Unternehmensnachfolge ist völlig offen. Die zeitliche Rückwirkung ist aufgrund der belastenden Auswirkungen und des langen Zeitraums verfassungswidrig. Ob und wie bereits bezahlte kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern zurückerstattet werden müssen, ist völlig offen, abgesehen von den nicht abschätzbaren Folgen für die kantonalen Haushalte.

Die mit der Initiative beabsichtigte Zweckbindung freier Steuereinnahmen für die AHV ist aus finanzpolitischen Gründen abzulehnen. Erbschafts- und Schenkungssteuern sind freie Steuermittel, welche für die verschiedenen staatlichen Aufgaben verwendet werden. Die Altersvorsorge ist zwar eine wichtige Aufgabe, aber bei weitem nicht die einzige. Im Bereich der Altersvorsorge sind ausserdem strukturelle Reformen notwendig. Eine Bundeserbschaftssteuer liegt auch in dieser Hinsicht quer in der Landschaft.

Ein Nein zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV" - IHR NEIN - ist somit entscheidend für den Erhalt unserer Steuerhoheit im Kanton Schaffhausen.

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